NÖ BauO: § 6 Abs 1 (Bauverfahren, Parteien; Antragsrecht der Nachbarn; Verfahren über baupolizeilichen Auftrag, Verletzung in subjektiven Rechten durch das Bauwerk Voraussetzung für die Parteistellung)
§ 35 Abs 2 Z 3 (baupolizeiliches Verfahren, Bauauftrag; behauptete Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch Verletzung der Bauvorschriften ist ausreichend für die Begründung der Parteistellung des Nachbar; unzulässige Zurückweisung des Antrags)