Sbg BauPolG: § 9 Abs 1 Z 1 (Baubewilligung, Versagungsgründe; Flächenwidmung steht entgegen; fehlende Flächenwidmung Abweisungsgrund, kein verbesserungsfähiger Mangel des Anbringens)
AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag; Fehlen einer Bewilligungsvoraussetzung ist kein verbesserungsfähiger Mangel; Baugesuch, fehlende Flächenwidmung für positive Erledigung)