NAG: § 8 Abs 5 (Antrag auf Zweckänderung oder um Niederlassungsbewilligung durch Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung)
§ 19 Abs 2 (Allgemeine Verfahrensbestimmungen; Bezeichnung des Aufenthaltszwecks; keine amtswegige Umdeutung des Antrags)
§ 23 Abs 1 (Belehrung des Fremden, wenn er einen anderen als den beantragten Aufenthaltstitel benötigt)§ 24 (Verlängerungsverfahren; einheitliche Absprache über einen mit einem Zweckänderungsbegehren verbundenen Verlängerungsantrag)