FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot; bestimmte Tatsachen; Aufenthaltsehe; Fremder muss sich für Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung oder eines Befreiungsscheines auf die fragliche Ehe bereits berufen haben)
§ 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot)
VwGH 27. 5. 2009, 2007/21/0082