Stmk Einforstungsrechte-LG 1983: § 51 Abs 1 (alle über die Ausübung der Nutzungsrechte getroffenen Parteiübereinkommen bedürfen der agrarbehördlichen Genehmigung; Partner haben keinen Anspruch darauf, dass einem Übereinkommen, dem sie zugestimmt haben, die behördliche Zustimmung verweigert wird, sofern nicht das betreffende Gesetz anderes vorsieht)
§ 51 Abs 2 (Versagung der Genehmigung; Voraussetzungen)