VStG § 5 Abs 1 (Schuld, Fahrlässigkeit; keine Exkulpierung durch eine allfällige vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter; Benützung ohne Benützungsbewilligung)
2006/06/0335, 21. 2. 2007
Die den Bf treffende verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit könnte nicht durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter geändert werden (VwGH 19. 1. 2001, 94/09/0243 = ZfV 1996/1418, oder 18. 11. 1971, 951/70, Slg 8108/A). Abweisung.