VStG § 17 Abs 1 (Verfall als Strafe, Abhängigkeit von aufrechter Strafe)
§ 17 Abs 3 (selbständiger Verfall; Anwendung durch NÖ NSchG nicht ausgeschlossen)
§ 22 (Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen; fortgesetztes Delikt; an verschiedenen Tagen beleuchtete Werbeeinrichtung nach dem NÖ NSchG)