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VwGH 2006/01/0690, 26. 3. 2007 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVwGHZfV 2007/2726ZfV 2007, 1207 Heft 6 v. 14.1.2008

VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Erklärung über Absicht einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat, Heimreise, Wegfall des rechtlichen Interesses)

2006/01/0690, 26. 3. 2007

Nach Einleitung des VorVerf erklärte der Bf vor der VerwaltungsBeh, er beabsichtige freiwillig (in seinen Herkunftsstaat) zurückzukehren und erkläre sich damit einverstanden, dass sein Asylantrag als gegenstandslos abgelegt werde. Damit hat der Bf unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung des VwGH nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.

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