B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Beschwerde vor dem VwGH, Geltendmachung einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, überlange Verfahrensdauer ist keine solche Rechtsverletzung)
VwGG § 42 Abs 2 (Erkenntnis des VwGH, Aufhebungsgründe; wie vorhin)
B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Beschwerde vor dem VwGH, Geltendmachung einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, überlange Verfahrensdauer ist keine solche Rechtsverletzung)
VwGG § 42 Abs 2 (Erkenntnis des VwGH, Aufhebungsgründe; wie vorhin)