VwGG § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, formelle, keine, sonstige Gegenstandslosigkeit; Erteilung der angestrebten Baubewilligung)
2005/06/0119, 24. 10. 2006
Dem Bf wurde im fortgesetzten Verf mittlerweile die Baubewilligung für das verfahrensgegenständliche Bauvorhaben rechtskräftig erteilt, die Rechtsmittel des Mitbet sind erfolglos geblieben.