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VwGH 2005/05/0323, 21. 3. 2007 (Straßenwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/2709ZfV 2007, 1201 Heft 6 v. 14.1.2008

Oö StraßenG: § 11 Abs 1 (Widmung einer Straße für Gemeingebrauch mittels Verordnung)

§ 11 Abs 4 (Erlassung einer Verordnung gemäß Abs 1 ist nicht erforderlich, wenn nur eine bestehende Straße umgelegt wird und dabei die Straßenachse von ihrem früheren Verlauf um nicht mehr als 20 m abweicht)

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