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VwGH 2005/05/0269, 21. 3. 2007 (Straßenwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/2707ZfV 2007, 1200 Heft 6 v. 14.1.2008

Oö StraßenG 1991: § 14 Abs 1 (Schutz der Nachbarn; Vorsorge, dass Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den auf diesen Straßen zu erwartenden Verkehr soweit herabgesetzt werden, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist)

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