Oö StrG: § 13 Abs 1 und 2 (Grundsätze für die Errichtung von Straßen)
§ 31 Abs 3 Z 2 (straßenrechtliches Bewilligungsverfahren, Nachbar; Einwendungen gegen die Notwendigkeit des Vorhabens, soweit seine Grundstücke betroffen; Bindung an den Trassenverlauf, aber Spielraum hinsichtlich zweckmäßiger und wirtschaftlicher Ausführung des Bauvorhabens; soweit keine Trassenverordnung vorliegt auch hinsichtlich Änderung der Straßentrasse)