AlVG: § 14 Abs 5 zweiter Satz Z 2 idF BGBl 1992/416 (Anwartschaft auf Arbeitslosengeld; Anrechung ausländischer Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten; Übersiedlung nach Österreich zwecks Familienzusammenführung; Voraussetzung einer fünfzehnjährigen Aufenthaltsdauer des Ehepartners stellt keine mittelbare Diskriminierung dar)
2003/08/0230, 24. 1. 2006