GSVG § 2 Abs 1 Z 4 (Aussagewert der Wortfolge „aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit“; unmittelbare Anknüpfung an die steuerrechtlichen Tatbestände, kein Raum für eigenständige Beurteilung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht; Versicherungspflicht für jedes Einkommen, das nicht der Privatsphäre zuzurechnen ist; Stipendium für die Abfassung einer Dissertation)
2003/08/0231, 24. 1. 2006