NÖ SozialhilfeG 2000: § 38 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz, wenn Hilfeempfänger zu hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangt, aus der Nachzahlung von Familienbeihilfe entstandenes Vermögen)
2007/10/0011, 23. 4. 2007
Auch ein aus der Nachzahlung von Familienbeihilfe entstandenes Vermögen kann die Grundlage für einen Ersatzanspruch bilden (VwGH 31. 5. 2006, 2003/10/0203 = ZfVB 2007/1277).