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VwGH 2007/10/0008, 26. 3. 2007 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2007/2679ZfV 2007, 1189 Heft 6 v. 14.1.2008

Vereinbarung über den Kostenersatz in der Sozialhilfe, NÖ LGBl 9200/6-0 und Wr LGBl 1974/9: Art 5 Abs 2 lit e (kein Ersatz für Kosten, die sechs Monate vor der Anzeige nach Art 6 entstanden sind)

Art 6 (Anzeigepflicht des Kostenträgers an den voraussichtlich zum Kostenersatz verpflichteten Träger; unverzüglich, längstens aber binnen sechs Monaten ab Beginn der Hilfeleistung; verspätete Geltendmachung im Falle laufend erbrachter Sozialhilfeleistungen)

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