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VwGH 2005/10/0170, 26. 3. 2007 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2007/2678ZfV 2007, 1188 Heft 6 v. 14.1.2008

Wr SozialhilfeG: § 9 Abs 1 (Pflicht des Hilfesuchenden, seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensbedarfes einzusetzen)

§ 13 Abs 5 zweiter Satz (Kürzung der Sozialhilfe im Falle fehlender Arbeitswilligkeit; zeitraumbezogene Beurteilung)

VwGG § 42 Abs 2 Z 2 (Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit, funktionelle Unzuständigkeit der Berufungsbehörde)

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