GewO 1994 § 46 Abs 1, 2 (Weitere Betriebsstätten, Verlegung des Betriebes; Berechtigung aufgrund bestehender Gewerbeberechtigung entsprechend Anzeige; rechtskräftige Zurückweisung der Gewerbeanmeldung; Bindungswirkung; keine Aufhebung durch eingebrachte VwGH-Beschwerde)
2007/04/0038, 28. 3. 2007