Tir GVG: § 25a Abs 4 (Bestätigung über Ausnahmen von der Erklärungspflicht, Bestätigung der Anzeige; Versagung mit Bescheid bei unterlassener Vorlage erforderlicher Unterlagen; auch bei Nichtvorliegen der Voraussetzung für deren Ausstellung)
2005/02/0333, 30. 3. 2007