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VwGH 2006/04/0223, 26. 4. 2007 (Gewerberecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2645ZfV 2007, 1176 Heft 6 v. 14.1.2008

GewO 1994 § 13 Abs 1 Z 1 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Ausschlussgründe; gerichtliche Verurteilung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen; keine Bedeutung ob Straftat im Zusammenhang mit Gewerbeausübung gesetzt wurde oder dadurch Kunden oder Geschäftspartner geschädigt wurden)

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