GewO 1994 § 81 (Betriebsanlage, Änderung; Genehmigungspflicht; Genehmigungsvoraussetzungen, Beweis durch Sachverständige; unzulässiger Verzicht)
2006/04/0105, 28. 3. 2007
Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit, da die bel Beh bei ihrer Genehmigung der Änderung einer gewerberechtlichen Betriebsanlage kein ausreichendes, schlüssiges gewerbetechnisches GA eingeholt hat, da die Befundaufnahme unzureichend und das GA zT unschlüssig war und darauf fußend auf die Einholung eines medizinischen GA verzichtete.