GewO 1994 § 87 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Absehen, Gründe; keine Deckung aller Gläubigerforderungen durch Zahlungsvereinbarungen; Erfüllung bloß aller zukünftig anfallenden Forderungen nicht ausreichend)
2005/04/0282, 28. 3. 2007
Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Gewerbeberechtigung wie VwGH 30. 6. 2006, 2005/04/0295 = ZfVB 2007/1213.