GewO 1994 idF BGBl I 2002/111: § 13 Abs 3 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Ausschlussgründe; rechtskräftige Nichteröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens oder Nichtablauf des Zeitraumes, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird)