Stmk GdO: § 94 Abs 5 (Vorstellung, Kognitionsbefugnis der Vorstellungsbehörde; Aufhebung des bekämpften Bescheids bei Verletzung subjektiver Rechte, keine weitergehende Prüfpflicht der Vorstellungsbehörde nach Feststellung des Vorliegens eines Aufhebungsgrundes)
2006/06/0213, 21. 2. 2007