Bgld GdO 1965: § 75 (Verordnungen der Gemeinde, weitere ortsübliche Bekanntmachung neben der Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel; ungeachtet der Wirksamkeit der Kundmachung; zweifache Kundmachung einer Verordnung an der Amtstafel vor und nach Genehmigung durch die LReg; zweite Kundmachung ordnungsgemäß und wirksam, Derogation der durch die erste Kundmachung erlassenen Verordnung)