ApG: § 9 Abs 2 (Apothekenkonzession, Bestimmung eines Standortes, amtswegige Standorteinschränkung gegenüber dem Konzessionsantrag, untrennbarer Teil des Konzessionsbescheides)
§ 10 (Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke, Bedarf)