DSG § 27 Abs 4 (Recht auf Richtigstellung oder Löschung; Recht auf Löschung und Mitteilung von der Löschung oder schriftliche Begründung, warum die verlangte Löschung nicht vorgenommen wurde; interne Veranlassung der Löschung ohne Verständigung des Antragstellung nicht ausreichend; im vorliegenden Fall jedoch mangels Löschungspflicht keine Mitteilungspflicht)