DSG § 7 Abs 1 (Daten; Zulässigkeit der Verarbeitung; Deckung durch die gesetzlichen Zuständigkeiten des Auftraggebers)
§ 7 Abs 3 (Daten; Zulässigkeit der Verwendung; Eingriff nur im erforderlichen Ausmaß und mit den gelindesten Mitteln)
§ 8 Abs 1 (keine Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, Aufzählung; ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, Zustimmung des Betroffenen)