BDG 1979 § 137 Abs 1 (Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen; Geschäftsabteilungsleiter eines Bezirksgerichtes; Vorbildungsprinzip)
VwGH 2001/12/0105, 22. 12. 2006
1. Wie sich aus den §§ 12 Abs 5 und 137 Abs 1 vorletzter Satz BDG sowie aus der Anl 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A2: Ernennungserfordernis der Reifeprüfung oder bestimmter sie ersetzender anderer Prüfungen bzw Studien - vgl Pkt 2.11. und 2.13. der Anl 1 zum BDG) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem BesoldungsreformG 1994 weiter.