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VwGH 2005/07/0126, 7. 12. 2006 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2007/1840ZfV 2007, 818 Heft 4 v. 13.9.2007

AgrBehG 1950: § 7 Abs 2 Z 5 lit b (Berufung an den Obersten Agrarsenat ist nur gegen abändernde Erkenntnisse des Landesagrarsenates zulässig, mit denen ua ein Bringungsrecht eingeräumt, abgeändert oder aufgehoben wird; Begriff „abänderndes Erkenntnis“)

VwGH 2005/07/0126, 7. 12. 2006

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