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VwGH 2005/07/0128, 9. 11. 2006 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2007/1841ZfV 2007, 818 Heft 4 v. 13.9.2007

Oö FLG: § 1 Abs 2 Z 2 (Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung; Abwendung, Milderung oder Behebung von bestimmten Nachteilen)

§ 30 Abs 1 (Flurbereinigungsverträge sind dem Flurbereinigungsverfahren zugrunde zu legen, wenn sie zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich sind; Veränderung der Agrarstruktur muss mit dem Erfolg eines behördlich geleiteten Zusammenlegungsverfahren annähernd vergleichbar sein)

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