Oö Wald- und WeideservitutenLG: § 7 Abs 2 (Ergänzungsregulierung; Zweck)
§ 8 (Ergänzungsregulierung von Streu- und Holzbezugsrechten; demonstrative Aufzählung)
§ 30 Abs 2 (Gewerbeholz; Brennholzbedarf auch für Getreidemühlen; Ruhendstellung; diese ist auch bei unbeziffertem Gewerbeholzanteil möglich)