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VwGH 2005/11/0099, 21. 11. 2006 (Berufliche Vertretung und Freie Berufe)

JudikaturVwGHZfV 2007/1837ZfV 2007, 816 Heft 4 v. 13.9.2007

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: § 10 Abs 2 (Ermäßigung oder Erlassung des Fondsbeitrages bei Vorliegen bestimmter Umstände)

§ 10 Abs 3 (Verwaltungsausschuss kann bei Vorliegen sonstiger berücksichtigungswürdiger Umstände über Antrag den Fondsbeitrag ermäßigen oder zur Gänze erlassen; § 10 Abs 3 ist im Lichte des § 10 Abs 2 auszulegen)

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