Stmk BauG: § 41 Abs 3 (baupolizeilicher Auftrag, Bestimmtheit)
VwGH 2005/06/0085, 19. 9. 2006
Der Auftrag lässt jede Beschreibung der vorgenommenen und zu beseitigenden Geländeveränderungen (Punkt 3 des erstinst B) vermissen. Demgegenüber sind die im erstinst B unter den Punkten 1 und 2 beschriebenen Baumaßnahmen ausreichend bestimmt (60 lfm Streifenfundament, Breite, Höhe angegeben, 43 lfm Hochlochziegelmauerwerk, 3 Stück 1,7 m hohe Mauerpfeiler, Stützmauer). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.