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VwGH 2005/06/0077, 19. 9. 2006 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/1824ZfV 2007, 811 Heft 4 v. 13.9.2007

Stmk BauG 1995: § 13 Abs 2 (Abstand von der Grundgrenze; so viele Meter wie Anzahl der Geschoße plus 2; subjektives Recht des Nachbarn, nicht der Eigentümer entfernter liegender Grundstücke)

§ 13 Abs 12 (ebenso; Vorschreibung größerer Abstände, wenn Verwendungszweck das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft erwarten lässt)

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