Wr BauO: § 5 Abs 4 lit d (Bebauungspläne; weiterer Inhalt; Bestimmungen über die flächenmäßige Ausnützbarkeit der Bauplätze)
§ 10 Abs 1 (bekanntgegebene Bebauungsbestimmungen, bei allen in § 9 Abs 1 lit a bis d genannten Vorhaben, sofern Gesetz keine Ausnahme vorsieht; § 82 Abs 5 ist eine solche Ausnahme)