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VwGH 2006/07/0048, 6. 7. 2006 (Wasserrecht)

WasserrechtZfV 2007/1411ZfV 2007, 594 Heft 3a v. 13.8.2007

WRG-Nov 1997, BGBl I 74: Art II Abs 1 (Übergangsbestimmung; Am Tag des Inkrafttretens dieses BG anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Zuständigkeitsbestimmungen zu Ende zu führen; Auslegung des Begriffes „anhängige Verfahren“)

WRG 1959: § 112 Abs 2 (Fristverlängerungsverfahren; dieses ist ein eigenes, nicht mehr dem rechtskräftig abgeschlossenen Bewilligungsverfahren zuzuordnendes Verfahren)

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