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VwGH 2005/07/0089, 6. 7. 2006 (Wasserrecht)

WasserrechtZfV 2007/1410ZfV 2007, 594 Heft 3a v. 13.8.2007

WRG 1959: § 104a Abs 3 (Beiziehung des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans; rechtskräftige Bescheide, mit denen ein Abweichen vom Verschlechterungsverbot zugestanden wird, sind dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan zuzustellen. Gegen Bescheide, die einer unter Bedachtnahme auf Abs 2 abgegebenen begründeten negativen Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans widersprechen, kann das Planungsorgan unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde an den VwGH erheben; mit „rechtskräftige Bescheide“ sind solche gemeint, bei denen der Instanzenzug erschöpft ist)

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