VwGG: § 26 Abs 3 letzter Satz (Beschwerdefrist, Neubeginn im Falle der Abweisung eines rechtzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrages, nicht im Falle seiner Zurückweisung)
§ 61 Abs 1 (Verfahrenshilfe, sinngemäße Anwendung der ZPO für Voraussetzungen und Wirkungen; Zurückweisung bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestalteter Rechtshilfeanträge)