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VwGH 2003/03/0033, 30. 6. 2006 (Verwaltungsstrafrecht)

VerwaltungsstrafrechtZfV 2007/1361ZfV 2007, 579 Heft 3a v. 13.8.2007

VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, Dartuung eines tauglichen Kontrollsystems)

§ 31 Abs 2 (Verfolgungsverjährungsfrist)

§ 32 Abs 2 (verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung; ua Nennung des richtigen Tatortes, außer wenn im Zweifel der Unternehmenssitz als Tatort anzusehen ist; diesfalls ist die Anführung des Ortes der Kontrolle nach dem GGBG nicht schädlich)

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