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VwGH 2006/06/0046, 27. 6. 2006 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1358ZfV 2007, 579 Heft 3a v. 13.8.2007

VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde, Einstellung des Verfahrens bei behördlicher Entscheidung in der Sache; auch bei Erlassung eins Aussetzungsbescheides gem § 38 AVG)

2006/06/0046, 27. 6. 2006

Ein von der bel Beh erlassener B über die Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG führt, solange dieser Aussetzungsbescheid dem Rechtsbestand angehört, zur Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde, weil die Entscheidungspflicht und damit auch ihre Verletzung für die Dauer der Aussetzung weggefallen sind (VwGH 7. 10. 1983, 83/17/0189). Die in § 27 VwGG vorgesehene Frist beginnt auch dann wieder neu zu laufen, wen ein „die Entscheidungspflicht vorübergehend zum Wegfall bringender“ Aussetzungsbescheid nach § 38 AVG erlassen wird (VwGH 30. 4. 1992, 92/10/0082). Einstellung.

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