VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung, Fristversäumnis, Verschulden des Vertreters, Rechtsanwalt; Grad des Versehens, fehlende Kenntnis über die genaue Anzahl der aufzugebenden fristgebundenen Poststücke, mangelnde Kontrolle bei der Übergabe der Poststücke; persönliche Postaufgabe durch den Vertreter des Antragstellers)
2006/05/0191, 31. 7. 2006