StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Zurechnungsfähigkeit bei Aufforderung; behauptete Gehirnerschütterung; situationsbezogenes Verhalten ausreichend)
2006/02/0091, 23. 5. 2006