WaffG: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Gefährdung durch missbräuchliche Verwendung, Prognose aufgrund bestimmter Tatsachen; aggressives Verhalten, Bedrohung von Vater und Schwester)
AVG: § 60 (Bescheid, Begründung; Ermittlungsergebnisse und maßgebende Erwägungen der Beweiswürdigung; bloße Wiedergabe von Feststellungen aus einem anderen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren nicht ausreichend, wenn bestritten)