WaffG: § 8 Abs 1 Z 2 (Verlässlichkeit; sorgfältige Verwahrung; Führen einer geladenen Schusswaffe beim Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand)
§ 25 Abs 3 (Entziehung eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte)
VwGH 2005/03/0246, 28. 3. 2006