VwGG: § 46 Abs 3 (Wiedereinsetzung; Fristbeginn mit Kenntnis der Verspätung oder mit Zeitpunkt zu dem Partei oder Vertreter die Verspätung bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte und musste; mangelhafte Kanzleiorganisation eines Rechtsanwaltes; mangelnde Anweisung für Vorfinden abzufertigender Schriftstücke nach Fristablauf)
VwGH 2006/02/0029, 21. 4. 2006