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VwGH 2005/10/0223, 27. 2. 2006 (Säumnisbeschwerde) (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2007/993ZfV 2007, 426 Heft 2a v. 6.6.2007

VwGG: § 28 Abs 1 Z 2 (Bescheidbeschwerde, Bezeichnung der belangten Behörde; verständige Würdigung der Beschwerde und ihrer Beilagen)

§ 28 Abs 3 zweiter Satz (Säumnisbeschwerde, Bezeichnung der belangten Behörde; verständige Würdigung, keine Umdeutung der Bezeichnung als belangte Behörde gegen den erklärten Parteiwillen; „Universität Salzburg“ keine taugliche Bezeichnung)

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