BundesvergabeG 2002: § 52 Abs 1 (Nachweis der Eignung; Verlangen des Auftraggebers von zum Vergabeverfahren zugelassenen Unternehmen)
§ 52 Abs 3 (Aufforderung zur Vorlage binnen angemessener Frist bzw. zur Vervollständigung oder Erläuterung; Möglichkeit der Nachreichung)