Stmk LStVG: § 47 (Parteistellung, unmittelbar an das Straßenbauvorhaben angrenzende Grundstückseigentümer, deren Interessen beeinträchtigt werden können; Beeinträchtigung der eigenen Zufahrtsmöglichkeit; Lärm- und Geruchsbeläs-tigung solche Interessen)
VwGH 2004/06/0128, 28. 2. 2006